Allgemeiner Vortrag über die EU
Was macht die EU? Wie arbeiten die Europaabgeordneten in Straßburg? Wie entsteht ein EU-Gesetz? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Europäischem Rat und dem Rat der Europäischen Union?
Durch diese und andere Fragen erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Europäische Union, ihre Institutionen und ihre Aufgaben sowie Zusammenarbeit.
Die allgemeinen Vorträge zur Europäischen Union werden von montags bis freitags um 11 Uhr und 15 Uhr (Beginn des Vortrags) auf Englisch, Französisch, Luxemburgisch, Deutsch und nach Verfügbarkeit auch auf anderen EU-Sprachen angeboten.
- Für alle ab 15 Jahren
- Für Gruppen von 20 bis 80 Personen
- Dauer: ca. 1 Stunde
Sicherheit
Um einen sicheren Besuch für alle zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Informationen zu lesen und die Maßnahmen zu befolgen:
- Für den Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments ist ein gültiges physisches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Wenn Sie sich im Voraus angemeldet und Ihre Ausweisdaten angegeben haben, müssen Sie das gleiche Dokument am Tag Ihres Besuchs im Parlament vorlegen.
- Fotokopien von Ausweisdokumenten, ebenso wie Ausweisdokumente, die auf das Handy heruntergeladen wurden und Führerscheinen werden nicht akzeptiert.
- Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Alle Besucher und ihr Gepäck werden vor dem Einlass einer flughafenähnlichen Sicherheitskontrolle unterzogen. Schusswaffen, explosive oder entzündliche Stoffe, Pfefferspray, scharfe Gegenstände und andere Gegenstände, die als Waffen angesehen werden könnten, sind verboten. In Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung können bestimmte verbotene Gegenstände der Polizei übergeben werden.
- Trolleys, Koffer und andere große Gepäckstücke dürfen nicht in die Gebäude mitgenommen werden.
- Tiere sind in den Gebäuden nur als Assistenztiere für sehbehinderte Personen oder zur Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität zulässig.
- Wenn ein Zugangsausweis ausgestellt wurde, müssen die Besucher diesen während des Aufenthalts in den Parlamentsgebäuden deutlich sichtbar tragen.
- Das Fotografieren und Filmen ist im Besucherbereich erlaubt, im Sicherheitsbereich und auf der Besuchertribüne während der Plenarsitzungen sowie in den Restaurants und Bars ist es jedoch verboten. Weitere Informationen finden Sie in der Regelung für Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments.
- Wenn der Feueralarm ausgelöst wird, verlassen Sie das Gebäude sofort, ohne zu rennen, und befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Evakuierungshelfer.
- Bei einem Sicherheitsnotfall können Sie von einem beliebigen internen Telefon aus die Nummer 33112 anrufen.
- Einige Bereiche werden gemäß der Videoüberwachungspolitik des Europäischen Parlaments videoüberwacht.
- Wenn Sie sich unwohl fühlen, bleiben Sie bitte zu Hause und verschieben Sie Ihren Besuch. Wir freuen uns, Sie wieder begrüßen zu dürfen, wenn es Ihnen besser geht.
Letzte Aktualisierung: 06.2025
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